Allgemeine Geschäftsbedingunen (AGB)
L|P Immobilien GbR
§ 1 Weitergabeverbot / Provisionsanspruch
Alle vom Makler übermittelten Informationen, insbesondere Exposés, Objektnachweise und Objektinformationen, sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt.
Dem Kunden ist es untersagt, diese Informationen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag (z. B. Kauf‑ oder Mietvertrag) mit dem Dritten oder weiteren Personen zustande, ist der Kunde verpflichtet, die mit ihm vereinbarte Maklerprovision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Kunden provisionspflichtig tätig zu werden, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 3 Objektangaben / Haftung für Informationen
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer, Vermieter oder von einem von diesem beauftragten Dritten.
Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, da er diese Angaben nicht abschließend überprüft hat.
Es obliegt dem Kunden, die Objektangaben eigenständig zu prüfen. Eine Haftung des Maklers für unrichtige oder unvollständige Angaben ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 4 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Maklers ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
-
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
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Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften
§ 5 Geldwäscheprävention
Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei der Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu dokumentieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen gemäß § 11 GwG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 7 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.
§ 8 Verbraucherstreitbeilegung / Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.